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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Ordinations- und Behandlungsbedingungen
der Wahlarztordination für Allgemeinchirurgie


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Ordinations- und Behandlungsbedingungen gelten für sämtliche Konsultationen, Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen, ambulanten Eingriffe, Nachkontrollen sowie sonstigen medizinischen Leistungen, die in der Wahlarztordination für Allgemeinchirurgie erbracht werden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Ordination und den Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzlichen Vertretungen.

2. Wahlarztordination / kein Kassenvertrag

Die Ordination wird als Wahlarztordination geführt. Es besteht grundsätzlich kein direktes Vertragsverhältnis mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern im Sinne einer Kassenordination.

Die Verrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt daher direkt mit der Patientin / dem Patienten auf Basis der jeweils geltenden Honorarsätze der Ordination.

Eine teilweise Rückerstattung durch die zuständige gesetzliche Krankenversicherung kann – abhängig von Versicherungsträger, Leistungsart und individuellen Voraussetzungen – möglich sein. Eine bestimmte Höhe der Rückerstattung kann seitens der Ordination nicht zugesichert werden.

Die Einreichung der Honorarnote bei der Krankenversicherung oder privaten Zusatzversicherung kann – sofern organisatorisch angeboten – als Serviceleistung unterstützt werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Kostenersatz entsteht.

3. Zustandekommen des Behandlungsvertrages

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Termin vereinbart und/oder eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wird.

Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die fachgerechte medizinische Beratung, Untersuchung und Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Heilungsergebnisses.

4. Leistungsumfang

Die Ordination erbringt insbesondere Leistungen aus dem Bereich der Allgemeinchirurgie sowie – je nach Angebot der Ordination – damit verbundene diagnostische, therapeutische und operative Leistungen, insbesondere:

  • allgemein- und viszeralchirurgische Beratung und Abklärung
  • klinische Untersuchung und chirurgische Zweitmeinung
  • Wundversorgung und Nachbehandlung
  • proktologische Abklärung und Behandlung
  • kleinere chirurgische Eingriffe in Lokalanästhesie in der Ordination
  • endoskopische Leistungen, soweit in der Ordination angeboten
  • präoperative und postoperative Betreuung
  • Organisation bzw. Durchführung operativer Eingriffe in einer Privatklinik oder kooperierenden Einrichtung, soweit individuell vereinbart

Der konkrete Umfang der Leistung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit, den fachlichen Standards sowie den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls.

5. Termine und Terminvereinbarung

Termine können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch vereinbart werden. Mit der Terminvereinbarung erklärt die Patientin / der Patient, die gegenständlichen Ordinationsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich reservierte Zeitfenster. Um einen geordneten Ordinationsablauf zu gewährleisten, wird um pünktliches Erscheinen ersucht.

Trotz sorgfältiger Terminplanung kann es aufgrund medizinischer Notfälle, unvorhersehbarer Behandlungsverläufe oder organisatorischer Erfordernisse zu Wartezeiten oder Terminverschiebungen kommen. Daraus entstehen grundsätzlich keine Ersatzansprüche.

6. Mitwirkungspflichten der Patientin / des Patienten

Die Patientin / der Patient ist verpflichtet, alle für die Behandlung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben. Dies betrifft insbesondere:

  • aktuelle Beschwerden und Vorbefunde
  • bestehende Erkrankungen und Vorerkrankungen
  • frühere Operationen
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • regelmäßig eingenommene Medikamente, insbesondere Gerinnungshemmer
  • Schwangerschaft, soweit relevant
  • bestehende Infektionen oder ansteckende Erkrankungen, soweit für die Behandlung bedeutsam

Die Patientin / der Patient hat ärztliche Empfehlungen, Verhaltensanordnungen, Kontrolltermine und – insbesondere vor und nach Eingriffen – medizinisch erforderliche Vorsichtsmaßnahmen nach Möglichkeit einzuhalten. Unterbleibt eine notwendige Mitwirkung, kann dies die Durchführung oder den Erfolg der Behandlung beeinflussen.

7. Aufklärung und Einwilligung

Medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe erfolgen grundsätzlich erst nach entsprechender ärztlicher Aufklärung und – soweit erforderlich – nach Einwilligung der Patientin / des Patienten.

Die Aufklärung umfasst – abhängig von Art und Umfang der Maßnahme – insbesondere Informationen über:

  • Anlass, Ziel und Ablauf der Behandlung
  • medizinische Alternativen, soweit angezeigt
  • mögliche Risiken und Komplikationen
  • Verhalten vor und nach dem Eingriff
  • allfällige Einschränkungen nach Sedierung, Lokalanästhesie oder Operation

Die Patientin / der Patient ist verpflichtet, offene Fragen vor Durchführung der Maßnahme anzusprechen.

8. Minderjährige und nicht entscheidungsfähige Patientinnen / Patienten

Bei minderjährigen oder nicht entscheidungsfähigen Patientinnen / Patienten erfolgt die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter Mitwirkung bzw. Zustimmung der obsorgeberechtigten oder vertretungsbefugten Personen, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

Die Ordination ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen.

9. Honorare und Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt auf Grundlage der in der Ordination jeweils geltenden Honorarsätze. Maßgeblich sind Art, Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand der ärztlichen Leistung sowie gegebenenfalls eingesetztes Material, Sonderleistungen oder organisatorischer Mehraufwand.

Sofern nicht anders vereinbart, werden insbesondere folgende Leistungen gesondert verrechnet:

  • Erstordinationen und Folgeordinationen
  • chirurgische Untersuchungen und Beratungen
  • Befundbesprechungen und Zweitmeinungen
  • Verbandswechsel und Wundkontrollen
  • kleine operative Eingriffe in Lokalanästhesie
  • endoskopische Leistungen
  • Atteste, Bestätigungen, Formulare und medizinische Stellungnahmen
  • Telefon- oder Videokonsultationen, sofern medizinisch angeboten
  • Auswertung umfangreicher Vorbefunde außerhalb eines Ordinationstermins, sofern gesondert beauftragt

Die aktuellen Honorare werden auf Wunsch vorab bekanntgegeben bzw. in der Ordination offengelegt.

10. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Honorare sind – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Zahlung kann nach den in der Ordination angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, insbesondere mittels Bankomat-/Kreditkarte oder Überweisung.

Bei Zahlungsverzug ist die Ordination berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen sowie erforderlichenfalls Mahn- und Inkassokosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

11. Kostenschätzung / Kostenvoranschläge

Sofern vor einer Behandlung, Endoskopie oder einem Eingriff eine Kostenschätzung oder ein Kostenvoranschlag erstellt wird, erfolgt dies nach bestem Wissen auf Basis des zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Sachverhalts.

Medizinische Behandlungen unterliegen naturgemäß individuellen und nicht immer vollständig vorhersehbaren Umständen. Eine Kostenschätzung ist daher – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich.

12. Terminabsagen und Ausfallhonorar

Da Termine exklusiv für die Patientin / den Patienten reserviert werden, wird um rechtzeitige Absage ersucht, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Eine kostenfreie Terminabsage ist bis 24 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage kann ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Für umfangreichere Untersuchungen, Endoskopien, Eingriffe oder gesondert reservierte OP-Vorbereitungen kann eine abweichende Stornofrist vereinbart werden; hierauf wird im Einzelfall gesondert hingewiesen.

Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt der Patientin / dem Patienten unbenommen.

13. Befunde, Unterlagen und Kommunikation

Befunde, Arztbriefe, Honorarnoten und sonstige medizinische Unterlagen können – nach Maßgabe der technischen und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten – persönlich, postalisch oder elektronisch übermittelt werden.

Bei der Übermittlung per E-Mail ist zu beachten, dass eine lückenlose Vertraulichkeit und Datensicherheit elektronischer Kommunikation trotz angemessener organisatorischer und technischer Maßnahmen nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet werden kann. Soweit Patientinnen / Patienten eine elektronische Übermittlung wünschen, erklären sie sich mit dieser Form der Kommunikation einverstanden.

Die Patientin / der Patient ist verpflichtet, Änderungen von Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben.

14. Keine Notfallordination

Die Wahlarztordination ist keine Akut- oder Notfallambulanz. Bei akuten Notfällen, starken Blutungen, erheblichen Schmerzen, Kreislaufproblemen, Atemnot oder sonstigen dringlichen Beschwerden ist unverzüglich der Rettungsdienst (144), die nächstgelegene Notaufnahme oder ein geeignetes Akutkrankenhaus zu kontaktieren.

15. Durchführung von Eingriffen / organisatorische Voraussetzungen

Kleinere Eingriffe in Lokalanästhesie können – sofern medizinisch geeignet – direkt in der Ordination durchgeführt werden. Größere Eingriffe oder Operationen erfolgen gegebenenfalls in einer Privatklinik oder kooperierenden Einrichtung nach gesonderter Vereinbarung.

Die Durchführung einer geplanten Maßnahme setzt voraus, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikationen bestehen und alle erforderlichen Voruntersuchungen, Aufklärungen, Einwilligungen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen.

Die Ärztin / der Arzt ist berechtigt, Eingriffe zu verschieben oder abzusagen, wenn dies aus medizinischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorisch zwingenden Gründen geboten erscheint.

16. Keine Erfolgsgarantie

Ärztliche Leistungen erfolgen nach anerkannten medizinischen Standards und mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Ein bestimmter Behandlungserfolg, kosmetisches Ergebnis oder eine vollständige Beschwerdefreiheit kann jedoch naturgemäß nicht garantiert werden.

Dies gilt insbesondere bei chirurgischen Eingriffen, Wundheilungsverläufen, Narbenbildung, Schmerzverläufen, Rezidiven und individuellen Reaktionen des Organismus.

17. Haftung

Die Ordination haftet für Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig und nicht Personenschäden betroffen sind – ausgeschlossen.

Keine Haftung wird insbesondere für Nachteile übernommen, die daraus entstehen, dass die Patientin / der Patient

  • unvollständige oder unrichtige Angaben macht,
  • ärztliche Anweisungen nicht befolgt,
  • Kontrolltermine nicht wahrnimmt,
  • Medikamente oder Nachbehandlungsvorgaben eigenmächtig abändert,
  • medizinisch relevante Informationen zurückhält.

Die Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertgegenstände oder Kleidung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

18. Datenschutz und ärztliche Verschwiegenheit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzrechts sowie der ärztlichen Verschwiegenheitspflichten.

Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zum Zweck der Terminverwaltung, Behandlung, Dokumentation, Honorarverrechnung, Qualitätssicherung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten sind der gesonderten Datenschutzerklärung / Patienteninformation zum Datenschutz zu entnehmen.

19. Dokumentation und Aufbewahrung

Die ärztliche Dokumentation erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Ordination bewahrt Behandlungsunterlagen im gesetzlich vorgesehenen Umfang und für die gesetzlich vorgesehenen Fristen auf.

Die Herausgabe von Kopien medizinischer Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Ordination ist berechtigt, hierfür einen angemessenen Kostenersatz zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

20. Erreichbarkeit außerhalb der Ordinationszeiten

Eine laufende ärztliche Erreichbarkeit außerhalb der bekanntgegebenen Ordinationszeiten wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Nachrichten per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten bearbeitet, jedoch nicht in Echtzeit. Elektronische Kontaktaufnahmen ersetzen insbesondere bei akuten Beschwerden keine notfallmedizinische Versorgung.

21. Änderungen des Leistungsangebots und der Ordinationszeiten

Die Ordination behält sich vor, das Leistungsangebot, Ordinationszeiten, organisatorische Abläufe sowie Honorarsätze aus sachlichen Gründen anzupassen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige Fassung, sofern keine individuelle Vereinbarung entgegensteht.

22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordinations- und Behandlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Ordination zuständig. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

24. Kontaktdaten der Ordination

Dr. Leopold Winterheller
Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Ordination Dr. Leopold Winterheller
Hugo-Wolf-Gasse 8/8 in 8010 Graz
+43 650 2792732
office@dr-winterheller.at
www.dr-winterheller.at

Stand: Juli 2026